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Hinweise zur Nachrüstung
 
Hinweis zur nachträglichen Installation von elektrischen und elektronischen Geräten und/oder Komponenten
Heutige Landmaschinen sind mit elektronischen Komponenten und Bauteilen ausgestattet, deren Funktion durch Aussendungen elektromagnetischer Wellen anderer Geräte beeinflusst werden können. Solche Beeinflussungen können zu Gefährdungen von Personen führen, wenn die folgenden Sicherheitshinweise nicht befolgt werden.
 
 
 
Komponentenauswahl
 
Achten Sie bei der Komponentenauswahl vor allem darauf, dass die nachträglich installierten elektrischen und elektronischen Bauteile der EMV-Richtlinie 2004/108/EG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen und das CE-Kennzeichen tragen.
 
 
 
Verantwortung des Benutzers
 
Bei einer nachträglichen Installation von elektrischen und elektronischen Geräten und/oder Komponenten in eine Maschine, mit Anschluss an das Bordnetz, müssen Sie eigenverantwortlich prüfen, ob die Installation Störungen der Fahrzeugelektronik oder anderer Komponenten verursacht. Dies gilt insbesondere für die elektronischen Steuerungen von:
Elektronische Hubwerksregelung (EHR),
Fronthubwerk,
Zapfwellen,
Motor,
Getriebe.
 
 
 
Zusätzliche Anforderungen
 
Für den nachträglichen Einbau mobiler Kommunikationssysteme (z. B. Funk, Telefon) müssen zusätzlich folgende Anforderungen erfüllt werden:
Es dürfen nur Geräte mit Zulassung gemäß den gültigen Landesvorschriften (z. B. BZT-Zulassung in Deutschland) eingebaut werden.
Das Gerät muss fest installiert werden.
Der Betrieb von portablen oder mobilen Geräten innerhalb des Fahrzeuges ist nur über eine Verbindung zu einer fest installierten Außenantenne zulässig.
Das Sendeteil muss räumlich getrennt von der Fahrzeug-Elektronik eingebaut werden.
Beim Antennenanbau müssen Sie auf eine fachgerechte Installation mit guter Masseverbindung zwischen Antenne und Fahrzeugmasse achten.
Für die Verkabelung und Installation sowie die maximal zulässige Stromabnahme beachten Sie zusätzlich die Einbauanleitung des Maschinenherstellers.